An seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die sog. Haushaltsabgabe - die Steuer zur Finanzierung des audiovisuellen Service Public - neu mit 365 Franken festzulegen: "1 Franken am Tag" - ein leicht eingängiger Slogan im bevorstehenden Abstimmungskampf um "No-Billag". Was auf den ersten Blick als "geschickter Schachzug zugunsten der SRG" erscheint, könnte sich bei näherem Nachdenken auch als Eigentor erweisen. Dies nicht nur, weil das Gewerbe die Ausfälle wird kompensieren müssen.
Der Bundesrat ist bei der Festsetzung der Medienabgabe nicht frei. Der Gesetzgeber gibt vor, dass sich die Höhe der Abgabe u.a. nach dem Bedarf für "die Finanzierung der Programme der SRG und des übrigen publizistischen Angebots der SRG, das zur Erfüllung des Programmauftrags notwendig ist" richtet (Art. 68a RTVG). Zu dieser Festsetzung haben die deutschen Bundesländer ein längeres Regelwerk geschaffen. Man würde erwarten, dass auf Basis einer substanziierten Bedarfsmeldung der SRG und einer eingänglichen Prüfung dieses angemeldeten Bedarfs eine transparente und nachvollziehbare Bestimmung des Abgabebetrags erfolgt. So ist dies hier nicht geschehen.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Einerseits könnte der geprüfte Bedarf der SRG tatsächlich genau einem Abgabeaufkommen entsprechen, das (zusammen mit den Unternehmensabgaben) eine Festsetzung der Haushaltsabgabe bei 365 Franken erlaubt. Andererseits könnte es sich bei den 365 Franken um eine vor allem nach politischen Gesichtspunkten festgelegte Summe handeln. Letzteres ist verstörend: Statt basierend auf vorher definierten Leistungen und einem darauf gestützten Bedarf die minimal notwendige Abgabehöhe zu bestimmen, wird die Hauhaltsabgabe einfach so festgesetzt, dass sie politisch abzeptabler erscheint. Einer solchen politischen Entscheidung haftet dann aber eine gewisse Willkür an: Wieso sollte die Abgabe nicht 265 Franken oder 465 Franken betragen?
Eingetreten ist mit anderen Worten das, was die Mediensteuer hätte vermeiden helfen sollen: Die staatlich finanzierten Service-Public-Medien hängen am politischen Gängelband des Bundesrates. Einmal mehr zeigt sich, dass der audiovisuelle Service Public und seine Finanzierung dringend einer vertieften Reform bedarf.
St.Gallen, 20. Oktober 2017