Viele konnten sich wohl etwas Schadenfreude nicht verkneifen, als Hans Fehr wegen illegaler Beschäftigung einer serbischen Asylsuchenden als Putzfrau und wegen Nichtbezahlen von Sozialabgaben mit einem Strafverfahren konfrontiert war. Die Sache ging für Hans Fehr glimpflich aus (NZZ vom 1. März 2015). Das Lachen bleibt einem allerdings immer gegen Ende Januar im Halse stecken, wenn man selbst die AHV-Beiträge der eigenen Haushaltshilfe abrechnen muss. Diese lästige Aufgabe - vereinfachtes Verfahren genannt - der Haushaltshilfe aufzubürden, welche die Abrechnung für alle Kunden in einem Aufwisch erledigen könnte, ist nämlich unmöglich.
Naiv ist, wer sich mündlich oder gar schriftlich versichern lässt, dass seine Haushaltshilfe selbst mit der Sozialversicherung die Beiträge abrechnet. Dies ist gemäss SVA Zürich nämlich nur möglich, wenn die Putzfrau eigene Arbeitsgeräte und eigene Putzmittel verwendet und diese in einem Geschäftswagen mitführt (Geschäftsauto? Soviel zur "grünen Wirtschaft"!). Wenn diese - im Gesetz nicht aufzufindenden - Voraussetzungen gegeben sind, so könne sich die Haushaltshilfe bei der Ausgleichskasse anmelden. Diese prüfe dann, ob die weiteren Kriterien für eine selbständige Erwerbstätigkeit erfüllt sind. Wer das entsprechende Formular mit den Kriterien durchliest, wird aber feststellen, dass es gar nicht so einfach ist, als Unternehmer Anerkennung zu finden (und das in einer Marktwirtschaft!). Das Gegenteil ist vielmehr der Fall: Im Ergebnis wird der vermeintliche Auftraggeber der Putzfrau wohl immer als plötzlicher Arbeitgeber ins Recht gefasst werden.
Wehe dem, der dann keine Unfallversicherung abgeschlossen hat und nicht einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorliegen hat. Er fällt dann im Kanton Zürich unter den kantonalen Normalarbeitsvertrag und darf im dümmsten Fall, nämlich im Krankheitsfall, den Lohn seiner Haushaltshilfe noch zwei Jahre nachzahlen. Eine Absicherung, von der andere Arbeitnehmer nur träumen dürfen.
Es ist nicht verwunderlich, dass die unfreiwilligen Arbeitgeber in diesem Regulierungsdschungel die Dienste von spezialisierten Firmen und Agenturen nachsuchen; schliesslich will man mit den vielen Formularen nicht just die Zeit wieder brauchen, die man sonst mit Putzen verbracht hätte. Leider schneiden sich diese spezialisierten Putzfirmen einen Gutteil der Wertschöpfung ab; Geld, das man lieber als Lohn der Putzfrau ausbezahlt hätte. Es entsteht der ungute Eindruck, dass sich gar viele Leute mit den Reinigungsdiensten in den Privathaushalten beschäftigt halten und Geld verdienen – ausser die Putzfrau, für die am wenigsten vom Kuchen abzufallen scheint.
St.Gallen, 5. Februar 2016