Nichts ist sicher ausser Steuern und der Tod. Diese schon 1726 von Daniel Defoe formulierte und 1789 von Benjamin Franklin wiederholte Grundregel kann man heute differenzieren. Im Präventionsstaat gilt:
- Ist eine Steuer einmal eingeführt, selbst wenn nur für vorübergehend, so bleibt sie.
- Ein festgesetzter Steuersatz wird niemals sinken, immer steigen.
- Eine zweckgebundene Steuer wird immer neue gute Zwecke finden.
- Steuern für alle anzuheben ist einfacher als Steuerausnahmen zu beseitigen.
Einige dieser Regeln bestätigten sich gestern in der Präventionspolitik. Bund und Kantone wollen, so ein Artikel von Davide Scruzzi in der NZZ, die Suizidprävention verbessern und dafür die schon bestehende Präventionsabgabe auf den Krankenkassenprämien von 2.40 auf 4 Franken anheben. Das Anliegen, so wird man sich einig sein, ist sicher ein gutes. Das Mittel, zentral gesteuerte Präventionsanstrengungen, ist wohl zweifelhaft. Die Finanzierung, so kann man sich sicher sein, ist verfassungswidrig.
Auf Bundesebene gibt es eine ganze Reihe von verschiedenen "Präventionsabgaben" (siehe dazu meinen mit Yannick Wettstein verfassten Artikel hier): Dazu zählen die auf der Nettoprämie der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung erhobenen "Unfallverhütungsbeiträge", die Abgabe an die von Kantonen und Krankenversicherern errichtete Stiftung "Gesundheitsförderung Schweiz", oder etwa die auf Zigaretten
erhobene Abgabe an den Tabakpräventionsfonds. Bei all diesen Abgaben handelt es sich um Steuern, die keine Grundlage in der Bundesverfassung finden und die meist nur aufgrund ihrer geringen Höhe tolieriert werden. Gerade bei diesen Abgaben ist jedoch Vorsicht zu walten, wenn sie erhöht werden sollen. Verfassungsrechtliche Spielräume dafür gibt es nicht.
St.Gallen, 19. September 2014