Am 20. Juni 2014 führte die Einzelzeitfahrt der Tour de Suisse durch das kleine Dorf Häutligen im Emmental. Die Dorfbewohner nutzten die Gelegenheit für einen Protest "gegen die miserable Online-Verbindung, die … Swisscom seit Jahren zur Verfügung stellt". Ein entsprechender Tweet von @feusl provozierte gar eine Reaktion der Swisscom, wonach der Netzausbau massiv "forciert" werde, ein Ausbautermin für Glasfaser in Häutligen aber noch nicht verfügbar sei (siehe Bild).
Offenbar lassen sich die Kosten des Glasfaserbaus in Häutligen am Markt (noch?) nicht verdienen, was den Glasfaserausbau zumindest verzögert. Dieser Ansicht sind wohl auch die (leider wenigen) Wettbewerber im Markt. Es stellt sich damit die Frage, ob das Breitbandnetz von Häutlingen "politisch finanziert" werden sollte, also ob ein Anspruch auf Grundversorgung besteht.
Die in der Bundesverfassung gewährleistete Grundversorgung (Art. 92 BV) wird vor allem durch den Bundesrat definiert (Art. 16 Fernmeldeverordnung und Art. 16 Fernmeldegesetz). Sie umfasst tatsächlich einen "Breitband-Internetzugang mit einer garantierten Übertragungsrate von 1000/100 kbit/s" (Downstream/Upstream). Rechtlich ist dieser Anspruch allerdings kaum durchsetzbar. Zudem ist die Datenrate für ländliche Gegenden (Häutlingen hat 252 Einwohner) durchaus ambitioniert, gleichzeitig aber für die Ansprüche heutiger Informationsdienste viel zu wenig. Sollte sich der Bundesrat zukünftig entscheiden, die durch die Grundversorgung garantierten Datenraten zu erhöhen, stellt sich (erstmals) die Frage der Finanzierung, da diese höheren Datenraten kaum noch durch die alte, damals im Monopol finanzierte Infrastruktur erbracht werden können. Das Fernmeldegesetz (Art. 19) sieht grundsätzlich die Möglichkeit einer finanziellen Abgeltung (=Subvention) vor.
Soweit die Grundversorgung nicht kostendeckend erbracht werden kann, wird sie heute durch eine (ökonomisch an sich unerwünschte) Quersubventionierung von Kunden in städtischen Gebieten zugunsten von Kunden in ländlichen Gebieten finanziert. Ob diese versteckte Quer-Finanzierung auch für das Glasfasernetz aufrecht erhalten werden soll, ob Steuergelder oder ein temporäres Monopol (bzw. verzögertes Zugangsregime) das flächendeckende Glasfasernetz finanzieren sollen, dürfte Gegenstand der politischen Diskussionen im Rahmen der anstehenden Fernmeldegesetzrevision sein. Diese Kostendiskussion sollte nicht einfach mit diffusen Argumenten beseite gewischt werden (notwendig für den "Zusammenhalt des Landes" etc.). Vielmehr wäre auch zu berücksichtigen, dass die weniger vermögenden Schichten der Bevölkerung vor allem in den Städten leben und dass viele Dienste der Grundversorgung (namentlich die Briefpost) vor allem von Unternehmen genutzt werden (siehe dazu meine früheren Beiträge zur Aufhebung des Postmonopols: deutsch / englisch).