Nur wenige gesetzliche Vorschriften erlauben es dem Konsumenten, sich sein Schutzniveau entsprechend seinen Sicherheitsbedürfnissen selbst zu wählen. Generell behandelt das Gesetz den informierten Konsumenten gleich wie den unbelehrbaren Deppen. Umso spannender, wenn im Markt Lösungen entstehen, welche die eigenverantwortliche Wahl des Schutzniveaus erlauben.
Manch einer wird schon frustriert festgestellt haben, dass der am Flughafen teuer erworbene Adapter nur für zweipolige Stecker ausgelegt ist. Vermutlich kann der Schutzleiter in einem Weltstecker nicht so eingerichtet werden, dass er den technischen Schutznormen entspricht. Doch halt, was ist das für eine kleine Einbuchtung an der Aussenseite? Und wieso enthält die Buchse just dort eine Aussparung, wo der Schutzkontakt des schweizerischen Steckers (Typ J) normalerweise Verbindung findet? Ist dies eine Einladung zur Manipulation?
Ja, es ist eine Einladung. Mit einem schweizerischen Sackmesser ist die kleine Einbuchtung am Weltstecker schnell aufgebrochen (in der Schweiz hätte man sich nun vermutlich strafbar gemacht - Art. 55 Elektrizitätsgesetz -, aber man hat sich ferienhalber ja ganz bewusst in ein Land mit tiefem Schutznievau begeben). Der Weltstecker ist nun auch für dreipolige Stecker funktionsfähig, wenn auch nur im "Risikobetrieb" und unter Verlust jeglicher Ansprüche aus Produktehaftpflicht. Gern hätte man den Konstrukteur gefragt, was er sich wohl dabei gedacht hat. Dankbar ist man ihm dafür, dass der Entscheid "lieber Strom als überragende Sicherheit" fernab der Heimat möglich ist.