Am 7. Oktober 2014 hat sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) über zwei Vorlagen zum Service Public gebeugt: Einerseits über die Volksinitiative "Pro Service Public", andererseits über die Einführung einer allgemeinen Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung. Zu letzterer Vorlage existieren kurze und lange Varianten, die teilweise als Liste "wichtiger", aber nicht zwingend "staatlicher" Dienste daher kommen. In der ausführlichsten Fassung soll die Grundversorgung verschiedenste Güter und Dienstleistungen "namentlich" in folgenden - also nicht abschliessend aufgezählten Bereichen - umfassen:
- Wasserversorgung
- Energieversorgung
- Abfall- und Abwasserentsorgung
- Gesundheit
- Wohnen
- Lebensmittel
- Personen- und Güterverkehr
- Post- und Fernmeldewesen
- Bildung
- Medien
- Kultur
- Sport
- Sicherheit
Der Bundesrat ist "der Meinung, dass auf eine solche Bestimmung verzichtet werden sollte"; ich gebe ihm vollkommen recht. Die oben zusammengestellte Liste enthält ein Potpourri von möglichen Staatsaufgaben, die alle von verschiedenen Körperschaften, unter unterschiedlichen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Zielen vom Gemeinwesen erbracht werden können - oder eben nicht. Bei der nun vorgeschlagenen Bestimmung handelt es sich in allen Varianten um eine Norm "mit symbolischem Charakter". Diese zeigt in erster Linie, dass auch die Grundversorgung mehr als "Symbolbegriff" anzusehen ist, der vor allem der politischen Mobilisierung dient, aber als verfassungsrechtliche Leitlinie wenig hergibt:
- So ist die Sicherheit gewiss eine zentrale Staatsaufgabe, deren Erbringung das Gemeinwesen in allen Landesgegenden und für die ganze Bevölkerung zu gewährleisten hat. Doch soll dies zu erschwinglichen Preisen geschehen, wie die Verfassungsbestimmung im nächsten Absatz festhält? Ist Sicherheit nicht vielmehr ein Dienst, der von Jeder und Jedem unabhängig von einem finanziellen Beitrag ans Gemeinwesen empfangen werden darf?
- Auch Lebensmittel sind ein zentrales Gut und die Versorgung mit Nahrungsmitteln die Grundlage jeder menschlichen Existenz. Jedoch ist es allein der Markt, der eine ausreichende und erschwingliche Versorgung in diesem Bereich täglich sicherstellt. Kein staatlicher Planungsprozess wäre in der Lage, die Versorgung mit Lebensmitteln gleichermassen effizient zu replizieren.
Die Liste könnte weiter diskutiert werden - und sollte auch. Statt sich auf einer Metaebene generell über die Verantwortung des Staates in der Grundversorgung zu unterhalten, wäre eine Auseinandersetzung mit den aufgelisteten Diensten anhand konkreter Problemlagen - Glasfasernetz, Niedergang der Briefpost, Medienförderung, bezahlbarer Wohnraum - wohl einiges fruchtbringender als die hier geführten, ideologisch verbrämten Grundsatzdebatten.
St.Gallen, 31. Oktober 2014