Mit einer Medienmitteilung vom 28. Januar 2014 hat die WAK-N ihre Ablehnung der jüngsten Kartellgesetzrevision der Öffentlichkeit kundgetan. Das Schicksal der Revision ist nun ungewiss; Basler Zeitung und NZZ sprechen von einer Absturzgefahr. Ein unglücklich betitelter Beitrag von SRF stellt fest, dass die Schweiz nun wohl eine Hochpreisinsel bleibe, und blendet damit die Frage der Wirksamkeit der Revision in dieser Hinsicht völlig aus. Diese Wirksamkeit wird in der FuW jüngst klar verneint: "Die Hochpreisinsel Schweiz kann nicht über ein griffiges Kartellgesetz bekämpft werden."
Die Kartellgesetzrevision war in der Tat inhaltlich überfrachtet und verfahrensmässig sehr schlecht geführt (für den Ablauf den Blog wettbewerbspolitik.org). Die Revision konnte sich zunehmend nicht mehr an ökonomisch anerkannten Erkenntnissen ausrichten. Sie wurde vielmehr als Ventil für kurzfristigen politischen Handlungsdruck (Eurokrise, Hochpreisinsel) zweckentfremdet (siehe meinen Beitrag vom 22. März 2013). Mit der jüngst erfolgten Bestätigung der verschärften Weko-Praxis zu Vertikalabreden stellte sich nun zusätzlich die Frage, ob man statt der Revision erst die Auswirkungen dieser neuen Praxis abwarten sollte (siehe meinen Beitrag vom 17. Januar 2014).
Zu bedauern ist allerdings, dass die unheilige Allianz, die die Revision nun als Ganzes zum Scheitern zu bringen droht, eine sachliche Diskussion über sinnvolle Anpassungen des Gesetzes verunmöglicht.
Im Bereich der Zusammenschlusskontrolle hätte die Revision eine Abschaffung der Meldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse vorgesehen, die auch von der EU geprüft werden. Angesichts dessen, dass die EU Zusammenschlüsse strenger prüft, wäre diese Erleichterung kaum ein Verlust. Die unzähligen Parallelverfahren im Bereich der Zusammenschlusskontrolle, die ausser Kosten nichts bringen, könnten so teilweise vermieden werden. Angesichts dessen, dass Zusammenschlüsse in der Schweiz heute kaum je verboten werden, wäre an sich sogar die Verankerung eines voraussetzungslosen Aufgreifermessens (Opportunitätsprinzip) sinnvoll.
Ebenfalls im Bereich der Zusammenschlusskontrolle hätte die Revision den Marktbeherrschungstest zugunsten des heute gebräuchlichen SIEC-Tests abgelöst. Nur der SIEC-Test ist ökonomisch operationalisierbar; er würde die Rationalität der Fusionskontroll-Entscheide der Weko erhöhen und wäre ein effektives Mittel gegen die hohen Marktkonzentrationen, die mutmasslich stark zum hohen Preisniveau in der Schweiz beitragen. Zusammenschlüsse wie UBS/SBV, Migros/Denner und Coop/Carrefour wären unter diesem Test kaum bewilligungsfähig gewesen.
Schliesslich hätte die Revision den Weg zu einer Professionalisierung der Weko geebnet, namentlich zu einem Verzicht auf Interessenvertreter aus Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften.
Foto Credit: By John Doe at de.wikipedia [GFDL or CC-BY-SA-3.0], from Wikimedia Commons