Gestern Mittwoch hat die Windkraftfirma Prokon beim Amtsgericht Itzehoe Insolvenz angemeldet. Prokon ist vor allem durch "Genussrechte" finanziert, die im Wert von EUR 1,4 Mia von 75'000 Anlegern gezeichnet wurden. Ob diese Anleger noch teilweise entschädigt werden können, ist offen.
Schon gestern früh berichteten nun die Süddeutsche Zeitung und in der Folge der Spiegel, die Bundesregierung plane nun, den Verkauf riskanter Finanzprodukte zu beschränken oder zu verbieten. Dadurch solle der Anlegerschutz verbessert werden. Kleinanleger sollen also solche Produkte zukünftig gar nicht mehr erwerben können.
Leicht vergessen geht, dass sich die EU erst am 14. Januar auf ein umfassendes Anlegerschutzpaket geeinigt hat (MiFID2/MiFIR). Wie ich in meinem kürzlich erschienenen Artikel zu Crowdfunding dargelegt habe, beruht das Schutzkonzept für den Anleger gemäss europäischem Recht schon heute auf einer umfassenden staatlichen Aufsicht. Diese Aufsicht umfasst Bewilligungserfordernisse für Finanzintermediäre und Finanzprodukte (z.B. vorgängige Prospektkontrolle) sowie Verhaltensgebote (z.B. Prüfung der Angemessenheit des Finanzprodukts für den einzelnen Kunden, Einschränkung des reinen Ausführungsgeschäfts). Das Schutzkonzept soll mit MiFID2 nun durch eine umfassende Regulierung der gesamten Wertschöpfungskette für Finanzdienstleistungen ergänzt werden. Durch das FIDLEG wird dieses Schutzkonzept vermutlich auch für die Schweiz übernommen. Dabei zeigen sich die Schwächen des Schutzkonzepts gerade bei Prokon offensichtlich.
Finanzprodukte sind zu komplex und dynamisch, als dass ihre Risiken durch Aufsichtsbehörden im Vorfeld richtig eingeschätzt werden könnten. Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, dass sich auch vermeintlich risikolose Produkte als riskant erweisen können. Insofern wäre nicht mit Verboten zu regulieren, sondern an der "Financial Literacy" der Anleger anzusetzen, vor allem an 3 Grundsätzen:
1. Man kann eine Investition verlieren und sollte daher Risiken streuen.
2. Produkte mit Renditen, die besser sind als die Marktentwicklung (Prokon warb mit 6%), sind mit Vorsicht zu geniessen.
3. Staatliche Bewilligungen und staatliche Aufsicht schützen nicht vor Verlusten.