Die virtuelle Währung "Bitcoin" generiert zurzeit eine wahre Schlagzeilenflut. Thematisiert werden der volatile Wechselkurs, Computerpannen beim Handel, Diebstähle von elektronischen Geldbörsen durch Hacker und die Verwendung der Währung für kriminelle Zwecke. Die "Internetwährung" erscheint als Gebilde in einem rechtsfreien Raum, doch dies ist ein Trugbild. Bitcoins sind in die bestehende Rechtsordnung durchaus eingebettet. Der Bundesrat hat bei der (gescheiterten) Revision der Währungsverfassung 1998 schon angekündigt, gegen Bargeldsurrogate (wie eben auch Bitcoin) einzuschreiten, wenn diese das staatliche Bargeld beeinträchtigen. Wie weit die Kompetenzen des Bundes gehen, ist aber unklar:
Leicht geht vergessen, dass der Bund zwar seit Anbeginn des Bundesstaates das alleinige Recht zur Münzprägung hatte (Münzregal), aber erst 1891 auch über ein Banknotenmonopol verfügte (heute Art. 99 BV). Zuvor fanden neben kantonalen und privaten Banknoten vor allem auch ausländische Geldsorten in der Schweiz Verwendung. Die Glaubwürdigkeit dieses privaten und staatlichen Geldes war in erster Linie von den Goldreserven abhängig, welche hinter diesen Währungen standen. Banknoten waren also bloss ein Ersatzmittel für das eigentliche Geld (Gold). Eine allgemeine Kompetenz, "Banknoten und andere gleichartige Zahlungsmittel als gesetzliche Zahlungsmittel zu erklären", wurde noch in der Volksabstimmung vom 22. Mai 1949 klar abgelehnt. Das allgemeine Misstrauen gegenüber einer reinen "Papierwährung" war damals gross. Das Gold hat denn auch erst in jüngster Zeit seine Bedeutung als Währung verloren. Das Geld lebt heute allein vom Vertrauen in seine Wertstabilität.
Vom Bargeldmonopol nicht erfasst ist das privat geschaffene Buchgeld, also Debit- und Kreditkarten, Wertspeicherkarten, virtuelles E-Money wie Bitcoins und das WIR-Geld. Aufgrund der Konzeption der Wirtschaftsverfassung als Privatwirtschaft ist die Entwicklung und Bewirtschaftung dieser Zahlungsinstrumente dem Markt überlassen. Die Geldversorgung wird dadurch zu einer von Privatwirtschaft und Staat geteilten Aufgabe. Dass die Bürger privat geschaffenes Geld wie Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptieren und gegen "richtiges" (staatliches) Geld einzutauschen bereit sind, ist dennoch erstaunlich. Dies ist nicht allein mit "kriminellen" Intentionen erklärbar. Was sagt diese Entwicklung über das Wertstabilitätsversprechen des Staates aus? Das Vertrauen in die staatlichen Währungen scheint durchaus erschüttert. Bemühungen des Staates, die Kontrolle über Zahlungsströme in ihrer Währung zu gewinnen (z.B. durch gesetzliche Einschränkungen des Bargeldverkehrs), stossen auf teilweise berechtigtes Misstrauen. Diese Kontrollbemühungen dürften Währungen wie Bitcoins weiter fördern.
Gestützt auf seine umfassende Rechtsetzungskompetenz im Geldwesen könnte der Bund auf Entwicklungen im Bereich des Buchgeldes Einfluss nehmen. Er hat schon angekündigt gegen Bargeldsurrogate einzuschreiten, wenn diese "die Kontrolle des Geldschöpfungsprozesses durch die Zentralbank gefährden oder das Vertrauen in das staatliche Bargeld sonst wie untergraben könnten" (Botsch. Währungsartikel, BBl 1998 4007 ff., 4032). Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde der Bund Bitcoins regulieren, wenn sich diese zu einer ernsthaften Konkurrenz für die staatliche Währung entwickeln würden. Ein Verbot von Bitcoins wäre meiner Auffassung nach aber kaum verhältnismässig.