Kommenden Dienstag befasst sich der Nationalrat mit dem Vorstoss 12.478 von Alois Gmür, der ein Pflichtpfand auf allen Getränkeflaschen und Getränkedosen einführen will. Dieser Vorstoss steht im Widerspruch zum bisherigen System der Abfallentsorgung und ist abzulehnen.
Das schweizerische Abfallrecht beruht auf den drei Säulen Vermeidung, Verwertung und umweltgerechte Entsorgung (Art. 30 USG). Organisatorisch ist das Abfallrecht ein Musterbeispiel der Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft, welche zur Erreichung der Entsorgungs- und Verwertungsziele zusammenarbeiten. Viele verwertbare Abfälle werden heute nicht vom Staat, sondern von der Wirtschaft gesammelt und recycelt bzw. entsorgt (Separatsammlungen). Im Bereich des PET besteht eine frewillige Branchenvereinbarung zur Organisation des Recycling.
Die freiwillige Organisation der Recycling-Lösung im Bereich PET ist auf einen ausgeklügelten gesetzgeberischen Kniff zurückzuführen. Die Verordnung über Getränkeverpackungen sieht nämlich vor, dass der Staat sich nicht in das Recycling einmischt, solange die Branche eine Recyclingquote von mindestens 75% erreicht. Schafft die Branche die Quote nicht, droht die zwingende Einführung des Flaschenpfandes (Art. 8 VGV). Im Jahr 2011 betrug die Recyclingquote 81%. Die Einführung eines Pfands ist unter heutigem Recht nicht möglich.
Will der Staat die Rechtssicherheit wahren, muss er sich auf diese Zusicherung behaften lassen. Gestützt auf die heutige gesetzliche Regelung wurden erhebliche Investitionen in ein Sammelsystem und die Konsumenteninformation getätigt. Diese freiwilligen Investitionen würden durch ein Pflichtpfand obsolet gemacht. Die Anreize der Wirtschaft, in den übrigen Separatsammlungen noch mitzuwirken, wäre aufgrund des gebrochenen Vertrauens beeinträchtigt. Wieso sollte man sich auf Zusicherungen des Gesetzgebers noch verlassen, wenn dieser jederzeit darauf zurückkommen kann?
Ein Pflichtpfand generiert einen erheblichen Aufwand für den Konsumenten, die Branche und für den Staat als Kontrollinstanz. Die Rücklaufquote könnte wohl noch leicht gesteigert werden, doch würde sich die Umweltbilanz wahrscheinlich nur unwesentlich verbessern: Weggeworfene PET-Flaschen sind in Kehrichtverbrennungsanlagen unschädlich vernichtbar. Kurz: Ein Pflichtpfand macht nicht nur rechtlich, sondern auch umweltpolitisch keinen Sinn. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR (UREK-NR) beantragt denn auch mit 16:8 Stimmen, dem Vorstoss Gmür keine Folge zu geben. Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat dem folgt.
Hinweis: Der Autor hat keinen Bezug zum Verband PET-Recycling Schweiz oder zur Recycling-Branche generell.