Der Bundesrat erweitert die publizistischen Möglichkeiten der SRG
im Internet. Neu kann die SRG auch Texte veröffentlichen, die keinen
Bezug zu Radio- oder Fernsehsendungen haben. Damit soll der Service
public gestärkt werden. Der heute geltende Verfassungstext deckt diese Ausweitung nicht ab.
Testbild (Quelle: Wikimedia Commons)