Am 24. September stimmen wir über eine Verfassungsvorlage ab, die den Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung ergänzen soll. Dieser Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit" geniesst grosse Unterstützung: Im Ständerat wurde die Vorlage mit 36:4, im Nationalrat mit 175:5 Stimmen verabschiedet. Von den Parteien hat offenbar nur die EDU eine Nein-Parole beschlossen. Gemäss einer Umfrage wollen denn auch zwei Drittel der Stimmbürger die Vorlage annehmen. Sie sollten vielleicht nochmals überlegen, denn solch grosser Konsens muss verdächtig stimmen.
Die Vorlage verankert keine neuen Kompetenzen in der Verfassung. Ihre Stossrichtung ist heute schon Gegenstand verschiedener anderer Bestimmungen, wie ein von uns erstelltes Gutachten zur Initiative ausführlich nachweist. Die Initiative wird nicht zu neuen Gesetzen führen und keine Neuausrichtung der Agrarpolitik zur Folge haben. Einziger Zweck der Vorlage ist es, dem Bauernverband gesichtswahrend den Rückzug seiner Initiative zu ermöglichen. Dafür ist die Verfassung und der Mechanismus der Volksinitiative zu schade. Der Stimmbürger hat am 24. September die Gelegenheit, dies dem Parlament mit einem deutlichen Nein kund zu geben.
St.Gallen, 9. September 2017