Diese Woche diskutierte ich mit einer Sympathisantin der Initiative "Grüne Wirtschaft". Auf meinen Einwand betreffend die doch sehr ambitionierten Ziele der Initiative (Blog hier) erwiderte sie, das Parlament würde die Initiative ja bei einer Annahme ohnehin nicht strikt umsetzen. Das sehe man auch an der Zweitwohnungsinitiative.
Wie der Kollege Bernhard Ehrenzeller am Dienstag in der NZZ festgehielt, hat das Parlament nun ein weiteres Mal den Verfassungstext eher kreativ interpretiert. Die Masseneinwanderungsinitiative (oder vornehmer: Zuwanderungsinitiative), die mit einem "Inländervorrang light" umgesetzt werden soll: "Noch nie stand die Ausführungsgesetzgebung in derart diametralem Gegensatz zur einschlägigen Verfassungsnorm als Ganzem", schliesst Bernhard Ehrenzeller treffend. Im Parlament, so müssen Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis nehmen, hat eine "Verfassungsbeliebigkeit" Einzug gehalten, die eine neue Qualität erreicht hat - trotz einiger unrühmlicher Beispiele schon aus der Vergangenheit.
Was wären die Alternativen? Der juristisch sauberste Weg wäre eine schnelle Behandlung und Abstimmung über die RASA-Initiative, die die Änderungen der Zuwanderungsinitiative rückgängig machen würde. Allerdings ist verständlich, dass sich das Parlament nicht vorbehaltlos hinter diese Initiative stellen kann - schon nur aus Angst vor dem Ausgang der Abstimmung.
Weniger elegant wäre darauf zu setzen, dass das Volk den Zuwanderungsartikel und die Bilateralen beide behalten möchte: Dann wäre dem Volk eine strikte Umsetzung der Initiative vorzuschlagen, und diese zugleich an eine Kündigung der Bilateralen zu koppeln. Bei der wahrscheinlichen Ablehnung einer solchen Vorlage entstünde ein politisches Patt; die ausbleibende Umsetzung der Initiative wäre dann zumindest erklärbar.
Sogar für das nun angestrebte Durchwursteln gäbe es wohl bessere, weil weniger verfassungsferne Alternativen. Das Parlament könnte die unglückliche Randbemerkung des Bundesgerichts (BGE 142 II 35, Erwägung 3), wonach das Gericht dem Freizügigkeitsabkommen immer den Vorrang vor abweichendem Gesetzesrecht einräumen will, clever ausnutzen: Die vom Parlament festgelegten "Höchstzahlen und Kontingente" würden in gerichtlichen Verfahren ja ohnehin nicht standhalten.
Nach der schweizerischen Staatskonzeption ist das Parlament Hüterin der Verfassung: Mit dem nun angestrebten Kompromiss bei der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative nimmt das Parlament diese Rolle nicht mehr wahr; es diskrediert sich selbst.
St.Gallen, 16. September 2016