Diesen Montag hat eine Serviceangestellte im Speisewagen ein Mineralwasser über meinen Laptop geschüttet. Der Laptop ist hinüber. Kann passieren, ist aber dennoch ärgerlich und eine Meldung an kundendienst@sbb.ch wert (Liebe SBB - kein Kunde mit einer Schadensmeldung möchte ein Online-Formular ausfüllen - wirklich nicht). Erhoffen will ich mir nicht allzu viel, doch immerhin - so lernt es jeder Jurist in der Einführung zum Haftpflichtrecht - unterliegt das Eisenbahnunternehmen und seine Hilfspersonen ja einer "scharfen Kausalhaftung". Eine extrem strenge Haftung, die sich auf Normen von 1905 zurück führen lässt. Da gibt's kaum mehr eine Ausrede, um sich der Haftung zu entledigen, denkt auch der im Privatrecht nicht mehr so gewiefte Verwaltungsrechtler.
Entwaffnet wird der naive Jurist sogleich mit einem freundlichen, aber bestimmten E-Mails des Angestellten D.H. vom Kundendienst Region Ost: "Im ICE 76 in Richtung Deutschland übernimmt die Deutsche Bahn (DB) den Catering-Service schon ab Zürich. Somit betrifft Ihr Anliegen nicht unser eigenes Catering-Unternehmen elvetino. Wir haben uns erlaubt, Ihr Anliegen an die DB weiterzuleiten und diese gebeten, Ihnen direkt zu antworten. Ihr neuer Kontakt: DB Fernverkehr AG, kundendialog@bahn.de)."
Lust auf einen "Dialog" mit der deutschen Bahn habe ich keine. Eigentlich ist mir ja egal, in welchen Partnerschaften und Tochtergesellschaften die SBB ihr Geschäft strukturiert, solange sie für die Unzulänglichkeiten ihrer Partner auch gerade steht. Doch wer würde sich nun darüber streiten, solange meine auf "kundendialog@bahn.de" ruhende Hoffnung noch nicht gestorben ist. Offensichtlich ist einmal mehr: Möglicherweise ein Recht haben, und tatsächlich Recht bekommen, sind zwei verschiedene Dinge - das ändern auch ganz scharfe Regeln nicht.
Frohe Ostern!
St.Gallen, 25. März 2016