Mit etwas Verspätung wird sich am Montag der Nationalrat über die Energiestrategie 2050 beugen; er hofft dieses Geschäft innerhalb von 5 Tagen behandeln zu können. Dieses energierechtliche Paket ist sicher das grösste, aber nicht das einzige in den letzten Jahren. Das nun beratene Energiegesetz vom 26. Juni 1998 wurde schon zehnmal revidiert; die dazugehörige Energieverordnung hat gar 24 Revisionen erfahren - mehr als eine pro Jahr. Das am 23. März 2007 verabschiedete Stromversorgungsgesetz wurde seit seinem Inkrafttreten zwar erst einmal geändert, befindet sich aber in Vernehmlassung für die Durchsetzung der vollen Marktöffnung und gleichzeitig in einer Totalrevision. Bis heute liegt aber bspw. keine definitive Festlegung der zu zahlenden Preise für die Nutzung des Netzes der Swissgrid vor; dennoch wird das Stromversorgungsgesetz in diesem zentralen Punkt revidiert, sodass sich Anwälte von neuem über die Kostenverlegung streiten können.
Seit Inkrafttreten der zentralen Bestimmungen des StromVG am 1. Januar 2008 hat die BKW knapp 80% ihres Marktwertes verloren (Chart). Damit sind in erheblichem Ausmass auch öffentliche Gelder vernichtet worden, gehört doch die BKW zu 52.5% dem Kanton Bern. Dabei steht die BKW nur als Beispiel für viele Unternehmen der Energiewirtschaft, die in den letzten Jahren stark an Wert verloren haben; diese Verluste trägt vor allem das Gemeinwesen, denn die Energieversorger sind zu 80% im Eigentum der öffentlichen Hand.
Es liegt mir fern, nun eine Kausalität zwischen den genannten Rechtsänderungen und der ausserordentlichen Wertvernichtung in der Energiewirtschaft zu behaupten. Die Energiewirtschaft trägt sicherlich ein Gros der Verantwortung für den traurigen Zustand, in dem sie sich befindet. Trotzdem haben eine undurchdachte Regulierung und ständig ändernde rechtliche Rahmenbedingungen ihren Teil zur Entwertung dieser Aktiven beigetragen. Auch negative Auswirkungen des unsicheren Rechtsrahmens auf die Investitionstätigkeit der Unternehmen zeichnen sich ab, vor allem im Langfristbereich: Der Wasserkraft. Bedacht ist also angezeigt, wenn der Nationalrat in den nächsten Tagen ein weiteres Mal an den Schrauben dreht, die den rechtlichen Rahmen der Energiewirtschaft bilden.
St.Gallen, 28. November 2014