Am 5. Dezember hat sich die Bewegung "Operation Libero" mit einem Paukenschlag auf Seiten der Gegner der "NoBillag-Initiative" geschlagen und in kurzer Zeit einen stattlichen Betrag für ihre Kampagne gesammelt. Operation Libero macht geltend: "In einer direkten Demokratie tragen die Bürgerinnen und Bürger die Verantwortung. Dazu brauchen sie möglichst vielfältige Informationen. Denn ohne genügend Informationen, sind gute Entscheidungen unmöglich. Deshalb braucht die Schweiz vielleicht mehr als jedes andere Land starke, unabhängige Medien." Dieser Einschätzung ist vollumfänglich zuzustimmen; sie entspricht auch den Ergebnissen unser letztjährig erschienenen Studie.
Wenn Operation Libero dies jedoch zum Anlass nimmt, gegen die NoBillag-Initiative eine Kampagne zu lancieren, so begeht sie einen Denkfehler: Sie unterscheidet nicht Ziele und Mittel. Vielmehr sieht sie die heutige Medienordnung offenbar als alternativlos an. Wem eine vielfältige Information der Bürgerinnen und Bürger durch unabhängige Medien wichtig ist, der wird eine Medienabgabe zur Finanzierung hauptsächlich eines Service-Public-Anbieters nur als ein mögliches Instrument sehen, welches der Erreichung dieses Ziels dienlich sein könnte. Implizit deutet ja selbst Operation Libero an, dass staatlich finanzierte Unterhaltungsprogramme im digitalen Zeitalter anachronistisch sind - eine Konzentration des Leistungsauftrags auf die Information wäre dagegen ein zentrales Element einer Medienordnung für das digitale Zeitalter.
Zur Ausgestaltung eines zukunftstauglichen Service Public hat Operation Libero jedoch bisher geschwiegen. Die junge und jugendliche Organisation hat sich nach der knappen Annahme des RTVG in der Abstimmung vom 14. Juni 2015 nicht in die Debatte eingeschaltet. Gerade in dieser vorschnell abgewürgten Debatte wären "liberale" Ideen gefragt gewesen. Dagegen fokussiert sich Operation Libero nun auf die Streichung des Leistungsauftrags in Art. 93 Abs. 2 der Bundesverfassung; die Bewegung sieht damit vor allem den Staat in der Verantwortung, für die Bereitstellung unabhängiger Informationen zu sorgen. Hätte eine "wahrhaft" liberale Organisation nicht primär auf Art. 16 (Meinungs- und Informationsfreiheit) oder Art. 17 (Medienfreiheit) verwiesen und eine freiheitsorientierte Medienordnung gefordert? Dass von jüngeren Menschen getragene Organisationen zum Zweck der Gewährleistung von Freiheit primär nach staatlichem Handeln rufen und nicht nach Gewährung von Handlungsspielräumen, erscheint mir Sinnbild einer sklerotischen Gesellschaft und äusserst bedenklich.
St.Gallen, 8. Dezember 2017