Gleich zweimal musste ich diese Woche zur Frage Stellung nehmen, was eine gute wissenschaftliche Arbeit ausmacht - einmal für Doktoranden und einmal für Masterstudenten. Es war zweimal dieselbe Präsentation: Masterstudenten müssen aus meiner Sicht denselben wissenschaftlichen Standards genügen - dies gerade in einer Zeit, da auch Masterarbeiten plötzlich mediale Aufmerksamkeit finden können. Was dann tatsächlich gute wissenschaftliche Arbeit ist, lässt sich analog zur oben abgebildeten Wissenspyramide gut beantworten.
Data: Was von allen Studentinnen und Studenten erwartet werden kann, ist eine konzise, korrekte Beschreibung der geltenden Rechtslage, einschliesslich einer sachgerechten Aufarbeitung der Historie und Rechtsprechung. Wer in wochenlanger Arbeit nicht weiter als zu dieser Stufe kommt, wird einen schwierigen Karrierepfad beschreiten müssen.
Information: Eine gute Arbeit (4,5-5,0) konzentriert sich auf das Wesentliche und reduziert in der Flut von Daten die Komplexität. Die Arbeit schafft dazu (innerhalb der Dogmatik) verschiedene Kategorien, welche die grossen Linien (bspw. der Rechtsprechung) identifizieren helfen. Dieser Schritt ist ein wichtiger Teil der analytischen Arbeit und bildet die Basis für die weitere Argumentation.
Knowledge: Eine sehr gute Arbeit (5,0-5,5) erfüllt die vorgehenden Punkte, kann aber darüber hinaus rechtliche Fragen aus vielen Perspektiven - z.B. durch Diskussion der verschiedenen Lehrmeinungen - analysieren. In diesem Schritt ist es möglich, belastbare Querbezüge zu ähnlichen Problemen in anderen Rechtsgebieten zu entdecken und den Einbezug von Erkenntnissen anderer Disziplinen zu diskutieren.
Wisdom: Eine herausragende Arbeit (5,5-6,0) hat die vorgehenden Stufen mit Leichtigkeit gemeistert. Die Autorin oder der Autor hat in diesem Zusammenhang ihr Vorverständnis offengelegt und verschiedene mögliche normative Wertmassstäbe diskutiert. Auf dieser Basis nimmt die Arbeit eine Bewertung von Lösungen zu den diskutierten Rechtsproblemen vor. Schliesslich werden gegebenenfalls (vorsichtige) rechtspolitische Änderungsvorschläge unterbreitet.
Diese Pyramide bis oben zu besteigen, sollte Ziel jeder wissenschaftlichen Auseinandersetzung sein. Ansonsten sollte man, jedenfalls wenn es um eine Dissertation geht, es lieber sein lassen.
St.Gallen, 18. November 2016