Auf Anfang nächsten Jahres hin müssen die 65 der 115 Tessiner Gemeinden, die die Sackgebühr noch nicht kennen, eine solche einführen. So wollen es die Stimmberechtigten. Nur noch der Kanton Genf sperrt sich jetzt gegen die Sackgebühr, weil er einen Preis pro Sack von mehr als CHF 2.50 veranschlagt; dies stelle eine zu starke Belastung für die Bevölkerung dar (Bericht NZZ). Der naive Leser wird sich nun fragen, wer denn heute wohl für die Entsorgung der Abfälle aufkommt, wenn nicht die Bevölkerung. Die Frage ist doch einzig, ob die Abfallentsorgung aus den allgemeinen Steuern oder halt über Gebühren finanziert wird.
Diesbezüglich schreibt Art. 32a des Umweltschutzgesetzes des Bundes aber schon seit bald 20 Jahren vor, dass die Entsorgungskosten mit Gebühren den Verursachern überbunden werden sollen. Bei der Ausgestaltung dieser Gebühren sollen insbesondere die Art und die Menge des Abfalls berücksichtigt werden. Sackgebühren sind eine der wenigen denkbaren Varianten, wie dieser verbindlichen Vorgabe des Bundes Gerechtigkeit getan werden kann. In diesem Zusammenhang erscheint es auch durchaus sinnvoll, den grossen Verursachern von Müll einen Anreiz zur Vermeidung zu setzen. Aufregen sollten sich die braven Bürgerinnen und Bürger nur, wenn mit der Einführung der Sackgebühren nicht die Steuern im selben Ausmass als Kompensation gesenkt werden. Diese Flucht des Staates in neue und meist zusätzlich erhobene Gebühren ist aber nicht ein Problem, das sich auf die Sackgebühr beschränkt.
St.Gallen, 9. Juni 2017