Gestern war ich Gast der ZHAW und durfte einen Vortrag über die Standortwahl von Energieunternehmen halten. Das Thema ist für eine Redezeit von 30 Minuten etwas kurz, denn die Probleme sind gravierend.
Die Diskussion im Parlament (und in den Medien) dreht sich vor allem darum, ob Energieerzeugungsanlagen künftig in BLN-Objekten möglich sein sollen. Es handelt sich um die schönsten, wertvollsten Landschaften der Schweiz. Die Politik - vermutlich nicht das Volk - wird entscheiden, ob diese Landschaften im Grundsatz für Energieerzeugungsanlagen freigegeben werden sollen. Sollte dieser Vorschlag verwirklicht werden, so werden aber etwa Windenergieanlagen in geschützten Landschaften nicht einfach automatisch bewilligt. Der in Diskussion stehende Art. 14 Energiegesetz sieht nur vor, dass das Interesse an der Anlage (z.B. ein Windkraftwerk) und das Interesse an der Landschaft (eine Gebirgslandschaft) gleichrangig gegeneinander abgewogen werden können. Wie das Bundesgericht in einem Entscheid vom April 2014 deutlich gemacht haben, hat die "Energiewende" hier nicht automatisch Priorität. Vielmehr kommt dem Interesse am Natur- und Landschaftsschutz nach wie vor sehr hohes Gewicht zu, insbesondere bei der Realisierung von Kleinstanlagen, deren Bau überhaupt erst nur wegen den erhältlichen Subventionen in Erwägung gezogen wird. Damit wird der gesamtschweizerische Ausbau der Kapazitäten dieser Energieerzeugungsanlagen natürlich verzögert. Doch wer Strategien entwirft, die bis ins Jahr 2050 reichen, wird sich wohl - im Interesse weiterhin unberührter Landschaften - etwas gedulden können.
St.Gallen, 20. November 2015