Am kommenden Donnerstag, 5. Juni 2014, zwischen 8.15 und 13 Uhr wird der Ständerat erneut das Kartellgesetz behandeln (link zum Sessionsprogramm). Schon am 28. März 2014 hat seine vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben beschlossen, am Eintreten auf die Revisionsvorlage festzuhalten.
Da der Nationalrat die Vorlage materiell gar nicht behandelt hat, musste die ständerätliche Kommission ihre Beratung auf die Frage des "Eintretens" beschränken. Obwohl die wesentlichen Gründe für das Scheitern der Vorlage im Nationalrat bekannt sind (Beweislastumkehr in Art. 5 KG, Lieferzwang nach Art. 7a KG), konnte die Kommission auf diese umstrittenen Punkte nicht zurückkommen, die Vorlage also nicht anpassen. Hält der Ständerat an seinem Beschluss fest, so geht die nicht mehrheitsfähige Vorlage ein letztes Mal zurück an den Nationalrat und wird dort angesichts der klaren Verhältnisse bei der letzten Abstimmung wohl erneut scheitern (106:77 für Nichteintreten).
Im Folgenden sind deshalb die in diesem Blog thematisierten Gründe für und gegen diese Revision zusammenfassend aufgeführt:
- Kritik am vorgeschlagenen Art. 7a ("Zweckentfremdete Kartellgesetzrevision");
- Vorwegnahme von Revisionsteilen durch die schon verschärfte Praxis bei Vertikalabreden ("Zahnpasta");
- Analyse zum Nichteintretensantrag der WAK-N ("Ist die Kartellgesetzrevision noch zu retten?");
- Analyse zum Nichteintreten des Nationalrates vom 6. März 2014 ("Zurück auf Feld zwei bei der Kartellgesetzrevision", erschienen in der Handelszeitung vom 13. März 2014).