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Bild: Operation Libero

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Informationsfreiheit = Recht auf Information?

Bild: Operation Libero

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Am 5. Dezember hat sich die Bewegung "Operation Libero" mit einem Paukenschlag auf Seiten der Gegner der "NoBillag-Initiative" geschlagen und in kurzer Zeit einen stattlichen Betrag für ihre Kampagne gesammelt. Operation Libero macht geltend: "In einer direkten Demokratie tragen die Bürgerinnen und Bürger die Verantwortung. Dazu brauchen sie möglichst vielfältige Informationen. Denn ohne genügend Informationen, sind gute Entscheidungen unmöglich. Deshalb braucht die Schweiz vielleicht mehr als jedes andere Land starke, unabhängige Medien." Dieser Einschätzung ist vollumfänglich zuzustimmen; sie entspricht auch den Ergebnissen unser letztjährig erschienenen Studie.

Wenn Operation Libero dies jedoch zum Anlass nimmt, gegen die NoBillag-Initiative eine Kampagne zu lancieren, so begeht sie einen Denkfehler: Sie unterscheidet nicht Ziele und Mittel. Vielmehr sieht sie die heutige Medienordnung offenbar als alternativlos an. Wem eine vielfältige Information der Bürgerinnen und Bürger durch unabhängige Medien wichtig ist, der wird eine Medienabgabe zur Finanzierung hauptsächlich eines Service-Public-Anbieters nur als ein mögliches Instrument sehen, welches der Erreichung dieses Ziels dienlich sein könnte. Implizit deutet ja selbst Operation Libero an, dass staatlich finanzierte Unterhaltungsprogramme im digitalen Zeitalter anachronistisch sind - eine Konzentration des Leistungsauftrags auf die Information wäre dagegen ein zentrales Element einer Medienordnung für das digitale Zeitalter.

Genau. Die SRG ist uns heute egal. https://t.co/hohtQWiaGz
Die Initianten der “No Billag”-Initiative wollen Artikel 93 Absatz 2 und somit unser Recht auf Information aus der Bundesverfassung streichen. Unterstütze uns im Kampf dagegen: https://t.co/1MWheM8HGw pic.twitter.com/KkutWDIOyH

— Operation Libero (@operationlibero) December 5, 2017

Zur Ausgestaltung eines zukunftstauglichen Service Public hat Operation Libero jedoch bisher geschwiegen. Die junge und jugendliche Organisation hat sich nach der knappen Annahme des RTVG in der Abstimmung vom 14. Juni 2015 nicht in die Debatte eingeschaltet. Gerade in dieser vorschnell abgewürgten Debatte wären "liberale" Ideen gefragt gewesen. Dagegen fokussiert sich Operation Libero nun auf die Streichung des Leistungsauftrags in Art. 93 Abs. 2 der Bundesverfassung; die Bewegung sieht damit vor allem den Staat in der Verantwortung, für die Bereitstellung unabhängiger Informationen zu sorgen. Hätte eine "wahrhaft" liberale Organisation nicht primär auf Art. 16 (Meinungs- und Informationsfreiheit) oder Art. 17 (Medienfreiheit) verwiesen und eine freiheitsorientierte Medienordnung gefordert? Dass von jüngeren Menschen getragene Organisationen zum Zweck der Gewährleistung von Freiheit primär nach staatlichem Handeln rufen und nicht nach Gewährung von Handlungsspielräumen, erscheint mir Sinnbild einer sklerotischen Gesellschaft und äusserst bedenklich.

St.Gallen, 8. Dezember 2017

Posted in Medienregulierung, Wettbewerb, Wirtschaftsverfassung and tagged with Audiovisuelle Medien, Medienfreiheit, Wettbewerb.

December 8, 2017 by Peter Hettich.
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Wettbewerbsverzerrungen öffentlicher Unternehmen

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Am 13. Dezember 2012 wurde von der FDP-Fraktion das Postulat 12.4172 mit dem Titel «Für eine freie Wirtschaftsordnung: Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen» eingereicht. Später, am 22. September 2015, hat Nationalrat Peter Schilliger mit seinem Postulat 15.3880 «Konkurrenziert der Staat die Wirtschaft? Übersicht tut not» nachgelegt. Die beiden Postulate wurden angenommen und Berichte zu den beiden Themen stehen aus. Aufgrund der Vielfalt und Komplexität der öffentlichen Unternehmen in der Schweiz wird die Erfüllung dieser Postulate nicht einfach sein; dies bestätigt eine von uns kürzlich erstellte Studie.

Der Begriff der «Wettbewerbsverzerrung» ist weder ökonomisch noch rechtlich abschliessend fundiert. Häufig – und allenfalls vorschnell – wird er mit einem Verständnis von «fairem Wettbewerb» in Verbindung gebracht. Wer jedoch die Fairness des Wettbewerbs ins Spiel bringt, wird schnell die Frage beantworten müssen: Fair für wen? Die Konkurrenten oder (auch) die Konsumenten?

Unserer Auffassung sind bei der Analyse öffentlicher Unternehmen zunächst die - im Ideal - vom Verfassungsgeber explizit formulierten Ziele für einen Bereich der Wirtschaft zu eruieren. Besteht dann auch ein belastbares Verständnis der Funktionsbedingungen des Wettbewerbs in den Märkten, in denen das öffentliche Unternehmen agiert, so kann festgestellt werden, ob dieses Unternehmen die normativen Verfassungsziele für den Markt tatsächlich fördert oder beeinträchtigt. Entsprechend wäre dann zwischen nicht zu beanstandenden, blossen Wettbewerbsveränderungen und unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen zu unterscheiden. Mit anderen Worten: Verschlechtert ein öffentliches Unternehmen die Wettbewerbsergebnisse in einem Markt, wäre dies durch regulatorische Reformen zu korrigieren. Damit sind hinsichtlich Wettbewerbsverzerrungen keine pauschalen Aussagen möglich, sondern die Verhältnisse sind in jedem Einzelfall separat zu analysieren. Gefordert ist vor allem die Politik.

Unsere für den Telekommunikationsmarkt erstellte Studie erlaubt gewisse Rückschlüsse auf den Begriff des «Grundsatzes der Wirtschaftsfreiheit» (Art. 94 BV), der Eingriffe des Staates in den Wettbewerb beschränkt. Die richtige Anwendung des Grundsatzes bleibt oft unklar. Mit dem von uns vorgeschlagenen Konzept können das gesetzgeberische Motiv und die empirisch messbaren Auswirkungen einer Massnahme im Lichte der jeweils vorgegebenen Verfassungsziele rational verknüpft werden. Der ökonomische Marktversagensbegriff wird so normativ-rechtlich rückgebunden. Während der sog. «Grundsatzes der Wirtschaftsfreiheit» auf die Kompetenzen des Bundes zielt (das Können), spricht der Begriff der Wettbewerbsverzerrung also eher das Sollen an.

Spezifisch für dynamische, innovationsgetriebene Märkte fordern wir eine Betrachtung der Unternehmen in ihrem «Ökosystem»; bei der Regulierung ist die «tiefe Unsicherheit» über die Entwicklung dieser Märkte in der Zukunft zu berücksichtigen.

St.Gallen, 17. November 2017

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Unser Buch "Wettbewerbsverzerrungen durch öffentliche Unternehmen: Angewendet auf den Schweizer Telekommunikationsmarkt" ist Ende Oktober dieses Jahres im Dike Verlag erschienen.

Posted in Infrastrukturrecht, Wettbewerb, Wirtschaftsverfassung and tagged with Telekommunikation.

November 17, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Alpha du centaure [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

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Marx, mein Cocktail-Schirmchen

Foto: Alpha du centaure [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

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"Das Kapital ist ein Klassiker mit trauriger Aktualität", war gestern in einem Gastbeitrag der NZZ zu lesen. Marx wäre von den heutigen Krisenerscheinungen kaum überrascht gewesen, schreibt der Autor Christoph Henning, "weder vom Phänomen der Working Poor, von der Zunahme an Depressionen durch Überarbeitung, der Erosion des Zusammenlebens und des Klimas noch von den verheerenden Wirtschaftskrisen." Und wenn Marx also doch recht hatte mit seinen Krisentheorien, dann vielleicht auch mit seinen Lösungen?

Erstmals ist mir Marx nicht in seinen Schriften begegnet, sondern in seinen Auswirkungen, und zwar in Form eines Cocktail-Schirmchens. Ein solches schmückte den Fruchtdrink, den eine entfernte Verwandte bei einem Besuch bei uns in der Schweiz bestellt hatte. Mit kindlicher Neugierde beobachtete ich sie fasziniert, wie sie das Schirmchen sorgfältig abwischte und einpackte. "So etwas haben wir nicht bei uns", sagte sie, und meinte die damals noch bestehende DDR. Es war mein erster Kontakt mit einer Mangelwirtschaft.

Die Faszination der Intellektuellen für Marx wird uns weiterhin begleiten wie Jugendliche, die nicht von T-Shirts mit dem Konterfei von Che Guevara lassen wollen. Während letzteres mit jugendlichem Überschwang erklärbar wird, bleibt ersteres für mich unverständlich. Wie kann ein Mann, der fern von Fabriken zeitlebens nicht richtig für seine Familie sorgen konnte, und der vor allem von zwei Erbschaften und der Leibrente eines Fabrikantensohns lebte, das wirtschaftliche Denken so vieler Menschen prägen? Fast scheint, je spektakulärer manche Ideen scheitern, desto länger leben sie fort.

St.Gallen, 15. September 2017

Posted in Wirtschaftsverfassung and tagged with Wachstum, Demokratie, Freiheit, Sozialcharta, Wettbewerb.

September 15, 2017 by Peter Hettich.
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