Die wirtschaftliche Lage der Wasserkraft ist derzeit miserabel. Tiefe, durch die Marktlage in Deutschland gedrückte Energiegrosshandelspreise machen das Herz unserer Energiewirtschaft auf absehbare Zeit unrentabel. Gewisse Kreise schreiben die grossen Werke in den Alpen schon leichtfertig als Relikte der Vergangenheit ab (siehe früherer Beitrag hier). Die Angst vor dem Verlust der Wasserkraft hat auch das Parlament auf den Plan gerufen: Es will nun die Wasserkraft mit einem "Wasserrappen" subventionieren. Das scheint ja nur logisch: Die Kernkraft wird subventioniert, weil sie ihre Haftungsrisiken nicht voll trägt; die fossilen Energieträger werden subventioniert, weil der CO2-Preis zu tief ist; die neuen Erneuerbaren werden subventioniert, weil sie sonst nicht konkurrenzfähig sind. Wieso also jetzt nicht auch noch die Wasserkraft subventionieren?
Naheliegender wäre der vollständige Abbau aller wettbewerbsverzerrenden Subventionen im Energiemarkt. Das erscheint jedoch schwierig, weil die entsprechenden Anspruchshaltungen schon viel zu verfestigt sind. Auch könnte das Parlament den maximalen Wasserzins senken, um die Wasserkraft von dieser grossen Abgabelast zu befreien. Dies würde jedoch verfestigte Erwartungen der Kantone enttäuschen. Da erscheint es doch einfacher, die Haushalte mit einer zusätzlichen Abgabe zu belasten. Ein "Wasserrappen" lässt sich politisch wohl sehr gut verkaufen. Ein Lehrstück der politischen Ökonomie.
St.Gallen, 18. März 2016
Vor einigen Tagen hat das Energieforschungszentrum CREST gemeinsame, interdisziplinäre Politikempfehlungen verfasst, welches die Lage der Wasserkraft auf Basis bestehender Forschungen analysiert und alternative Handlungsspielräume skizziert (die sich auch von obiger persönlicher Auffassung unterscheiden).